ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MURGTAL IMMOBILIEN GAGGENAU GMBH

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der Murgtal Immobilien Gaggenau GmbH (im folgenden Murgtal Immobilien genannt) dar.

§1 Doppeltätigkeit

Murgtal Immobilien kann auch für die jeweils andere Seite unter Berücksichtigung von § 656c BGB provisionspflichtig tätig werden.

§2 Nachweise

Nachweise werden freibleibend übermittelt; Zwischenverkauf sowie -vermietung bzw. -verpachtung sind ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten von Murgtal Immobilien enthaltenen Angaben basieren auf vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Murgtal Immobilien wird im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Aktualität wird von Murgtal Immobilien nicht übernommen.

§3 Vertraulichkeit

Die von Murgtal Immobilien übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Murgtal Immobilien zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von Murgtal Immobilien zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er den Vertrag selbst geschlossen hätte.

§4 Provisionsanspruch / Fälligkeit

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von Murgtal Immobilien nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von Murgtal Immobilien während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Murgtal Immobilien abweicht. Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt oder aus anderen Gründen rückg.ngig gemacht bzw. nicht erfüllt wird, es sei denn, es wird ein im Hauptvertrag vereinbartes Rücktrittsrecht wahrgenommen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn beispielsweise statt eines Kaufvertrags ein anderer Vertrag entsteht, beispielsweise ein Mietvertrag, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von Murgtal Immobilien abweicht. Die Provision ist zehn Tage nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar. Sofern der Auftraggeber neben Murgtal Immobilien noch einen weiteren Makler beauftragen sollte, besteht für den Auftraggeber das Risiko, dass er im Erfolgsfall der Maklertätigkeit eine Maklerprovision mehrfach zu zahlen hat.

§5 Höhe der Provision

Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder mit Exposé anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision, sie errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. Gesamtnettomietpreis.

§6 Haftung / Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Murgtal Immobilien auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer 

-der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von Murgtal Immobilien oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden

oder

- der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder

- Murgtal Immobilien hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder

- der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind

§7 Sonstige Bedingungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beauftragt ein Kaufmann Murgtal Immobilien im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von Murgtal Immobilien Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es bleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.

§8 Keine steuerliche Beratung / keine Bargeld- und Treuhandgeschäfte

Murgtal Immobilien übernimmt keine steuerliche Beratung. Steuerliche Aspekte (Umsatzsteuer / Vorsteuer etc.) beim Kauf / Verkauf einer Immobilie sind vom Käufer / vom Verkäufer abzuklären. Sämtliche Zahlungen an Murgtal Immobilien können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Die Mitarbeiter von Murgtal Immobilien sind zur Annahme von Bargeld nicht befugt. Der Abschluss von Treuhandgeschäften mit Murgtal Immobilien ist ausgeschlossen.

§9 Verbraucherinformation nach §36 VSBG

Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OSPlattform“) für Verbraucher ist unter dem folgenden Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

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